Hallöchen,
haben einen KFA nach § 788 ZPO.
Ich bin der Meinung, dass ich für die Festsetzung nicht zuständig bin und der Gläubiger hat nun einen Antrag auf Verweisung an das Landgericht gestellt.
Mach ich hierzu einen Beschluss, dass sich das AG XY für sachlich unzuständig erklärt und das Verfahren an das LG XY verweist und dazu ja eigentlich keine Rechtsbehelfsbelehrung oder wie handhabt ihr das ?
Kommt ja sicher auch nicht so häufig vor, dass vom AG was an das LG verwiesen wird.