Ich habe hier eine Apostille aus Luxemburg, die auf einem Klebeetikett gefertigt worden ist. Die Apostille ist insoweit in Ordnung und auch gesiegelt. Das Klebeetikett ist dann auf die Urkunde geklebt worden, allerdings ohne den Kleberand mit einem Siegelabdruck zu versehen. Ich habe Bedenken, ob dieses ausreichend ist. Das Klebeetikett mit Apostille könnte von einer anderen Urkunde gelöst worden sein. Für Bayern habe ich eine Vorschrift gefunden, wonach die Verbindungsstelle des Kleberandes zu siegeln ist (Erlass vom 18.11.2020 über die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland; Beglaubigung von Urkunden als Voraussetzung für ihre Legalisation, Erteilung der Apostille und ihrer Bestätigungen sowie sonstige Befreiung von der Legalisation; Nr. 3.5). Eine andere Handhabung kenne ich auch eigentlich nicht.
Bin ich da zu pingelig?