Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Im Jahre 1990 wurde ein Sparbuch für die unbekannten erben durch einen "Pfleger" hinterlegt. Das zuständige Nachlassgericht wurde damals nicht benachrichtigt.
Ich habe die akte jetzt nach 30 Jahren auf den Tisch bekommen und habe das Sparbuch von der gerichtskasse angefordert und gem. § 16 abs. 5 avho (hessen) an das zuständige Nachlassgericht gesendet mit der Bitte das fiskuserbrecht festzustellen. Das Nachlassgericht hat mir das Sparbuch zurück gesendet mit dem Hinweis, dass sich aus der staz noch ein Bruder ergibt. Die Anschrift hat noch 4 Stellen bei der PLZ. Ich bezweifle, dass der Bruder noch lebt.
Vor allem denke ich, dass ich als Hinterlegungsstelle keine weitere Erbenermittlung vornehme.
Wie verfahre ich am besten weiter?