Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe folgenden Fall und bin unsicher:
- einstweilige Anordnung der Betreuung am 13.03.2020 mit sofortiger Wirksamkeit auf Antrag eines Krankenhauses
- 18.03. Erweiterung auf Vermögenssorge auf Antrag der Betreuerin
-14.04. Eingang Beschwerde des RA der Betroffenen (Betreuung nicht erforderlich)
- 10.07.2020 Aufhebung der Betreuung, da nicht erforderlich, keine Kostenentscheidung
Theoretisch sind Gerichtskosten, Gutachterkosten und Vergütung der Betreuerin entstanden.
Die Betroffene ist vermögend.
Nach Anhörung zur Betreuervergütung teilt der RA mit, dass er dagegen Einwände erhebt, die Betreuung war nicht erforderlich. Was verständlich ist.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?