Hallo zusammen,
es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet. Der Nachlasspfleger hat den Nachlass soweit abgewickelt. Zum Nachlass gehören nunmehr nur noch 2 Goldmünzen.
Der Nachlasspfleger beantragt nunmehr seine Vergütung:
Er macht einen Zeitaufwand von X Minuten bei einem Stundensatz von Y Euro geltend. Dies ergibt einen Gesamtwert von YX.
Der Nachlasspfleger möchte die 2 Goldmünzen behalten und verrechnet den Wert der Goldmünzen auf den Gesamtwert von YX.
Die Goldmünzen genügen nicht, um die Vergütung des Nachlasspflegers vollständig zu begleichen.
Die Stunden, die durch das Einbehalten der Goldmünzen nicht abgegolten sind, rechnet er gegen die Staatskasse ab.
Der Nachlasspfleger legt einen Goldwert am Tag der Antragstellung zu Grunde. Inzwischen ist der Goldpreis enorm gestiegen.
Meiner Meinung nach, dürfte der Nachlasspfleger doch keinen Anspruch darauf haben, die Goldmünzen einzubehalten und auf seine Vergütung zu verrechnen.
Dies habe ich dem Nachlasspfleger mitgeteilt und dabei darauf hingewiesen, dass sein Vorgehen zu Lasten der Staatskasse gehen würde, da seine Vergütung bei einem
Verkauf der Goldmünzen zum jetzigen Goldpreis vollständig gedeckt werden könnte und sogar ein Restbetrag übrig bleiben würde.
Der Nachlasspfleger akzeptiert das nicht und besteht darauf, die Goldmünzen zu behalten.
Liege ich mit meiner Auffassung komplett daneben?