Vorzeitige RSB gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 (nach 5 Jahren)

  • Wir sind auch bei unserem Standpunkt geblieben und erteilen weiterhin (nur), wenn die Kosten innerhalb der 5 Jahre getilgt sind;).

    Erstaunlich, wenn es doch keinen gesetzlichen Grund gibt, den redlichen Schuldner in seinen Rechten zu beschneiden und es auch aktuelle, landgerichtliche Entscheidungen hierzu gibt. Aber gut, wir brauchen nicht wieder von vorne anfangen mit der Diskussion... :D

    Das seht Ihr so, wir sehen das anders (siehe Gesetzesbegründung, siehe BGH IX ZB 29/16). Und unser LG sieht e genau so wie wir.

    Der zitierte BGH sagt gar nichts zu dieser Frage :?:

    Rz. 10

    Da steht doch nicht, das die Kosten vor 5 Jahren gedeckt sein müssen ??

  • Wenn Du meinst

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Der BGH schreibt unter Rn. 10 schon "innerhalb" 5 Jahre. Er stellt vor allem aber auch auf den Anreiz des Schuldners ab, RSB früher erteilt zu bekommen und sich die 4 Jahre lange Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu ersparen.

  • Na ja :)nächstes Jahr im Sommer hat sich ja dieser Streit hier erledigt. :love:

    Hat das Ganze eigentlich praktische Relevanz :/. Ich habe da ehrlich gesagt nicht so drauf geachtet, aber gefühlt war da vielleicht ein oder 2 Anträge wo dem Schuldner im 6. Jahr eingefallen ist das die Kosten ja bezahlt sind. Viel mehr sind die Anträge wo Monate vor Ablauf die Anträge gestellt werden und sich gewundert das sie nichts hören. (Blick in Kalender fördert die Rechtsfindung)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Na ja :)nächstes Jahr im Sommer hat sich ja dieser Streit hier erledigt. :love:

    Amen! :kardinal:

    Hat das Ganze eigentlich praktische Relevanz :/. Ich habe da ehrlich gesagt nicht so drauf geachtet, aber gefühlt war da vielleicht ein oder 2 Anträge wo dem Schuldner im 6. Jahr eingefallen ist das die Kosten ja bezahlt sind. Viel mehr sind die Anträge wo Monate vor Ablauf die Anträge gestellt werden und sich gewundert das sie nichts hören. (Blick in Kalender fördert die Rechtsfindung)

    Ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Gefühlt kam es 2-3x im Jahr vor, wenn überhaupt...

  • War doch gar kein Streit, nur unterschiedliche Ansichten :).

    Ich hatte auch nur einen Fall.

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  • hm, dachte diese fälle wären mittlerweile überholt, aber anyway: der gesetzestext gibt da nix für her, dass die Kostendeckung innerhalb von 5 Jahren erfolgen muss, egal was in irgendwelchen Kommentaren steht...... ich bleib da mal Rechtspositivist :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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