Wir sind auch bei unserem Standpunkt geblieben und erteilen weiterhin (nur), wenn die Kosten innerhalb der 5 Jahre getilgt sind.
Erstaunlich, wenn es doch keinen gesetzlichen Grund gibt, den redlichen Schuldner in seinen Rechten zu beschneiden und es auch aktuelle, landgerichtliche Entscheidungen hierzu gibt. Aber gut, wir brauchen nicht wieder von vorne anfangen mit der Diskussion...
Das seht Ihr so, wir sehen das anders (siehe Gesetzesbegründung, siehe BGH IX ZB 29/16). Und unser LG sieht e genau so wie wir.
Der zitierte BGH sagt gar nichts zu dieser Frage
Rz. 10
Da steht doch nicht, das die Kosten vor 5 Jahren gedeckt sein müssen ??