Guten Morgen,
eine Behörde tritt im Wege der Amthilfe an uns heran und teilt folgenden Sachverhalt mit:
Im Grundbuch wurde vor 6 Jahren aufgrund eines Vertrages ein neuer Eigentümer eingetragen. Nunmehr muss die Behörde bzgl. des Grundstücks Maßnahmen ergreifen und hat den eingetragenen Eigentümer angeschrieben. Dieser teilte der Behörde mit, dass er nicht Eigentümer der Immobilie ist. der Damalige Eigentümer hat Identitätsklau betrieben, den PA gefälscht und einen Kaufvertrag beurkunden lassen. Die Kripo hat wohl ermittelt. Der Eigentümer geht im Schreiben an die Behörde davon aus, dass im Grundbuch das vermerkt wurde.
Die Behörde fragt nun beim GBA an, inwieweit das GBA informiert ist, und wer als Grundstücksverantwortlicher heranzuziehen ist.
Das Grundbuchamt hat von diesem Sachverhalt bis jetzt nicht gewusst. In der Akte ist lediglich eine Anfrage auf Übersendung eines GB-Auszuges nebst Kaufvertrag von der Kripo für ein Ermittlungsverfahren(ohne genaue Angabe) von vor 5 Jahren enthalten. Der Notar hat sich hier nie wieder gemeldet, auch die Kripo nicht.
Wie muss ich mich nun weiter verhalten? Habe ich irgendetwas zu veranlassen? Wen benenne ich der Behörde als Grundstücksverantwortlichen? Oder verweise ich wie der Eigentümer an die Kripo?