Hallo,
ich brauche mal Hilfe bei folgendem Fall:
Es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen- die Kosten wurden dem Beklagten auferlegt. Mittlerweile wurde von der Klagepartei bestätigt, dass die beantragten RA-Kosten sowie die verauslagten Gerichtskosten durch die Beklagtenpartei gezahlt wurden.
Es wird aber dennoch an der Festsetzung der beantragten 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz festgehalten.
Ich bin grad ein wenig ratlos wie das jetzt gemacht wird.
Die Zinsen sind nicht beziffert worden und ich selbst würde sie auch nicht errechnen. Ich würde eigentlich Schreiben "festgesetzt werden 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus Betrag X (RA-Kosten + Gerichtskosten) seit (Antragseingang KFA).."
Kann man das so machen oder ist das alles total falsch?
Danke für eure Hilfe!