Heute, am 20.01.2021, klingelte eine noch näher zu ermittelnde Peron an der Wohnungstür meines Betreuten. Als mein Betreuter öffnete, übergab die unbekannte Person einen Strafbefehl ohne Briefumschlag und entfernte sich. Der Strafbefehl wurde am 22.10.2020 erlassen.
Mein Betreuter besitzt seit einiger Zeit keinen Briefkasten mehr. Er wohnt an der amtsbekannten Adresse XXX2 in XXX. Weiterhin soll im XXX 2 in XXX ebenfalls eine Person mit dem gleichen Namen wohnen. Beides kann ich mit Zeugenaussagen des Vermieters und des Hausmeisters belegen.
Ich habe heute sofort Einspruch eingelegt und u. a. in der Begründung aufgeführt, dass der Strafbefehl erst heute übergeben wurde.