Die Autobahn GmbH des Bundes - Nachweis Vertretungsbefugnis f. Bund?

  • Ist die Entscheidung schon irgendwo veröffentlicht? Ich finde sie weder in Beck-Online noch in juris. Und auf der Homepage des OLG Naumburg kommt man, wenn man "Rechtsprechung" aufruft, zu einem Link zum Geschäftsverteilungsplan. :confused:

    siehe hier:

    OLG Naumburg 12. Zivilsenat, Beschluss vom 21.06.2023, 12 Wx 2/23

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE230050499

    Erstaunlich schnell, nur fehlt eben der Hinweis, dass es die nichtamtlichen Leitsätze (von mir) sind. :teufel:

    Nun ja, Hauptsache die Entscheidung ist jetzt zugänglich...

  • Das tut gut.

  • Brauchst d

    Nette Variante: Die Autobahn GmbH des Bundes beantragt die Vereinigung von Grundstücken (der BRD) und stellt eine Bescheinigung nach Art. 9 Abs. 2 VermKatG aus.....

    Kenn ich nicht.

    Da bei euch oben ist es § 17 Abs. 2 SHVermKatG

    Okay das kenn ich natürlich, sehe aber zumindest in SH keine Möglichkeit, dass der Bund da irgendetwas ausstellt.

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