Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal euren Rat. Folgender Sachverhalt:
ich habe einen Antrag der Eltern eines MJ auf Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit Ihrer MJ Tochter über 115.000,00€
Das Darlehen soll mit 1,69% verzinst sein und durch eine Grundschuld am Grundstück der Eltern abgesichert sein. Rückzahlung ist innerhalb von 5 Jahren vereinbart. Die MJ ist 13 Jahre alt.
Ergänzungspflegerin habe ich bestellt. Diese hat den Vertrag auch vorgenommen du nun wie besprochen den Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung gestellt.
Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, ob hier irgendeine Überwachung der Rückzahlung statt finden muss oder ob mein Job nach der Genehmigung erledigt wäre???
Vor Genehmigung würde ich folgende Dinge prüfen:
-Grundbuchauszug und Verkehrswertpüfung des Hauses
-Anhörung des Kindes persönlich auch wenn sie noch nicht 14 ist finde ich es hier richtig und wichtig
-Schufa Auskunft der Eltern