Muss der Tod denn urkundlich nachgewiesen werden? Reicht nicht die EMA-Auskunft? Falls du die erste Frage mit "ja" beantwortest, kannst du wie von Mata vorgeschlagen weiter verfahren und selbst tätig werden oder den Gläubiger beibringen lassen.
Ich persönlich würde wohl das EMA prüfen und vAw (weiter) ermitteln.