Hallo, ich habe folgenden Fall:
M und F waren Eigentümer von Grundbuch X, bestehend aus BV 1, 2 und 3. Vor Jahren haben sie BV 1 auf S übertragen, Nießbrauchsrechte und RückAV für M und F wurden vereinbart. Warum auch immer hat der damalige Rpfl. alles umgeschrieben und alle Grundstücke belastet. Das ist jetzt aufgefallen und ich muss Amtswidersprüche eintragen. Ich würde also BV 1 mit den darauf lastenden Rechten abschreiben (weil die Eintragungen ja korrekt sind) und die Amtswidersprüche in Blatt X eintragen. Hinsichtlich des Widerspruchs betreffend die Eigentumsumschreibung sind die Berechtigten M und F. Aber wer ist beim Nießbrauch und der RückAV der Berechtigte des Widerspruchs? Die Rechte sind ja zugunsten von M und F eingetragen- sind sie trotzdem auch Berechtigte des Widerspruchs??
Vielen Dank schon mal für Tipps