Ich habe erstmals ein Zustellersuchen nach der EG-Zustellungsverordnung von einem französischen Gerichtsvollzieher erhalten. Das Formblatt und sämtliche Eintragungen sind in französischer Sprache. Soweit ich das dem Länderteil der ZRHO jedoch entnehme, müssten bei eingehenden Ersuchen die Eintragungen in Deutsch oder Englisch abgefasst sein (Art. 4 Abs. 3 EuZVO). Oder habe ich das falsch verstanden ?
Des Weiteren hat der Gerichtsvollzieher unter Ziff. 6.3.2 des Ersuchens eingetragen, dass wohl eine deutsche Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks beigefügt sein soll, was allerdings nicht stimmt. Es liegt alles nur in französischer Sprache vor. Muss ich jetzt selbst Übersetzungen anfertigen lassen ?
Kann mir jemand helfen ?
Der Gerichtsvollzieher hat dem Ersuchen noch ein längeres Anschreiben vorangestellt. Aber leider auch nur in französischer Sprache.