Liebe Gemeinde,
folgenden Eintragungsantrag haben wir beim GBA gestellt: Eintragung Grundschuld in Belastungsvollmacht für die Lebensversicherung AG. Der Wortlaut der Belastungsvollmacht im Vertrag lautet: "Der Veräußerer ist damit einverstanden, dass das Eigentum bereits vor Eigentumsumschreibung auf den Käufer mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst Zinsen und Nebenleistungen, vollstreckbar nach § 800 ZPO, zugunsten der Kreditinstitute des Käufers belastet wird.
Es folgt eine Zwischenverfügung, dass die Grundschuld nicht eingetragen werden kann, mit der Begründung, dass die AXA Lebensversicherung AG kein Kreditinstitut ist.
Ich wollte einfach mal Eure Meinung dazu haben. Im Schöner/Stöber konnte ich hierzu leider nichts finden...
edit by Kai: Bitte keine Klarnamen