Hallo,
es ist ja oftmals so, dass als Titel ein VB vorliegt. In dem VB steht der Anwalt xy schon drin als Prozessbevollmächtigter.
Nun kommt mein Antrag auf Erlass eines PfÜBs eben von diesem Anwalt xy. Er legt weder eine Vollmacht bei noch versichert er, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein.
Muss ich die Vollmacht bzw. die Versicherung monieren? Oder ist das wegen § 88 II ZPO unnötig?