Hallo
ich habe in der Suche nichts passendes gefunden, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Nachträglicher Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO. Im Vermögensverzeichnis vom April gab der Sch. an verheiratet zu sein und 1 Kind zu haben (das bei ihm lebt). Der Arbeitgeber, bei dem gepfändet wurde, geht jedoch von 3 unterhaltsberechtigten Personen aus. Wer das genau sein soll, ergibt sich aus dem Schreiben des Arbeitgebers nicht.
Nun wird der Antrag gestellt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Vollstreckungsgericht dafür zuständig ist oder ob das nicht eine Sache zwischen Drittschuldner und Gläubiger ist. Was meint ihr?
Schuldner wurde angehört, hat aber keine Stellungnahme abgegeben.