Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.
Wie ist das aber in Nachlassverfahren? Hier ist die Besonderheit, dass nicht das Land Fiskalerbe ist sondern weiterhin ein Nachlasspflegschaftsverfahren zum Auffinden unbekannter Erben läuft. Dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Erbe mehr auftauchen, aber man weiß ja nie ...
Also, kann der IV das Verfahren guten Gewissens abschließen oder müssen die Erträge aus den LV steuerlich erklärt werden, und können dabei Masseverbindlichkeiten entstehen?
Grüße