Hallo, ich habe eine Vermächtnisnehmerin. Dieser Vermächtnisnehmerin ist in einem notariellen Testament ein Grundstück in Belgien zugewandt worden.
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Kann die Vermächtnisnehmerin (Vindikationslegat?) ein EU-Erbrechtszeugnis für das Grundstück in Belgien beantragen?
Ist das dann ein Teil-Zeugnis (nur der Antrag im amtlichen Formular für die Vermächtnisnehmerin)?
Trifft insofern die EuGH Entscheidung aus 2017 zu(EuGH Kubicka NJW 2017, 3767) zu?