Hallo zusammen,
ich nehme das Thema nochmal auf.
Auf meine Monierung, dass ich als Nachweis der Kosten eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Schuldners bräuchte, da es sich ansonsten um einen Vergleich handelt, bei dem die Kosten hierfür als gegeneinander aufgeboben geltend, kommt folgende Monierungsantwort:
Der Beschluss des BGH vom 24.01.2006, Az. VII ZB 74/05, ist durch Gesetzesänderungen hinfällig geworden.
Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.07.2013 hat der Gesetzgeber die Ziffer 1000
VV RVG geändert, eine neue Ziffer 2 eingeführt und insofern eine Klarstellung zur bis dahin strittigen
Frage geschaffen, ob es für die Ratenzahlungsgebühr einer ausdrücklichen Zustimmung des
Schuldners bedarf.
Durch die Unterscheidung in Ziffer 1 und Ziffer 2 wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der
Ratenzahlungsvereinbarung gerade nicht um einen Vergleich nach Ziffer 1 der 1000 VV RVG
handelt. Denn ansonsten müsste die Ziffer 2 nicht selbständig neben Ziffer 1 stehen.
Diese Ansicht wird bestätigt durch die Gesetzesänderung zum 01.10.2021, wonach bei einer
Zahlungsvereinbarung nicht der gleiche Gebührensatz wie bei einem Vergleich verlangt werden
kann.
Da die Ratenzahlungsvereinbarung damit kein Vergleich ist, sind die Regeln des Vergleichs
bezüglich der Kostentragungspflicht (ohne anderslautende Vereinbarung gelten die Kosten des
Vergleichs als gegeneinander aufgehoben, § 98 ZPO) nicht anwendbar.
Dies hat zur Folge, dass die Einigungsgebühr nach den allgemeinen Regeln entsteht und vom
Schuldner auf Grund seines Verzugs zu tragen ist, ohne dass es überhaupt einer Vereinbarung
bedarf.
Im Übrigen ist eine bestimmte Form der Übernahmeerklärung nicht gefordert (BGH Az. VII ZB 74/05,
Az. II ZB 10/06). Sie ist formfrei möglich und kann daher zum Beispiel auch am Telefon geschlossen
werden. Der Schuldner wurde vorliegend ausdrücklich auf das Entstehen der Gebühr und seine
Kostentragungspflicht hingewiesen und spätestens mit der Zahlung der ersten Rate hat er sich
damit einverstanden erklärt.
Hatte das schon jemand?