Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen....
Im Grundbuch ist eine Höchstbetragssicherungshypothek für den Freistaat Bayern - Staatsanwaltschaft- eingetragen. Diese lastet am gesamten Grundstück. Eigentümer sind hier A und B zu je 1/2
Gleichzeitig wurde in Abt. II ein Veräußerungsverbot zugunsten Freistaat Bayern-Staatsanwaltschaft- eingetragen.
Es wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft eine Löschungsbewilligung hins. des Anteils von A bzgl. dieser Höchstbetragssicherungshypothek vorgelegt.
Frage:
- kann man grds. die Höchstbetragssicherungshypothek an einem Anteil "löschen" --> wenn ja: dann müsste ich vermerken, dass das Recht nur noch am Anteil von B lastet... Oder?
- Braucht man hier auch einen Antrag und Zustimmung von A?
- muss ich das Veräußerungsverbot automatisch damit dann auch beschränken auf den Anteil von B?