Ich habe hier eine Jugendamtsurkunde, in der Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung kombiniert sind.
Darin heißt es:
Ich erkenne an, Vater
1. des Kindes X, geb. TT.MM.JJJJ
2. des noch ungeborenen Kindes ....
zu sein.
Ich verpflichte mich, DEM KIND nachstehenden Unterhalt zu zahlen: ......
Ja welchem Kinde denn nun? Der Titel trägt eine RNK zugunsten eines Jobcenters, daraus ist ersichtlich, daß die Leistungen für Kind A erbracht wurden. Würdet ihr das für vollstreckbar halten?