Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe.
Ich habe ein Verfahren, in welchem der Verurteilte zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Aufnahmeersuchen ist bereits raus. Ich warte derzeit auf die Mitteilung über den Strafantritt.
Daneben habe ich mehrere OWi-Verfahren, in denen genau gegen diesen Verurteilten mehrere Arreste beschlossen wurden. Was mache ich nun mit diesen Arresten? Verfristen bis zur voraussichtlichen Entlassung des Verurteilten aus der Jugendstrafe?
Vielen Dank