Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Notarielle Urkunde wird mir vorgelegt, u. a. zur Eintragung einer Vormerkung auf Sicherung des Übertragungsanspruchs. So weit, so gut. Der Kaufpreis ist gestundet bis 2030.
Und nun:
Es soll "zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs der Käuferin eine Vormerkung zur Belastung mit Grundpfandrechten bis zu einem Betrage von 230.000 € mit beliebigen Zinsbestimmungen" eingetragen werden.
Das klingt stark nach einer üblichen Formulierung einer Belastungsvollmacht...
Was soll das für ein schuldrechtlich zu sichernder Anspruch sein (Sicherung des Rückzahlungsanspruchs?). Eigentlich ist der Anspruch doch auf Eintragung eines Grundpfandrechts gerichtet. Und wegen der Akzessorietät kann ich da kaum drüber wegsehen. Oder liege ich völlig daneben?
Auch dem Bestimmtheitsgrundsatz ("Grundpfandrecht") ist laut nicht genüge getan. Muss den hier auch schon der zukünftige Gläubiger und der maximale Inhalt (Zinsen, NL, § 800 ZPO) angegeben werden?