Hallo zusammen,
im Jahresbericht für 2016 – 2021 (Akte war verfächert) wurde von Vater = Betreuer angegeben, dass der sein Sohn Mitgesellschafter einer Bürgerwindpark GmbH &. Co. KG geworden ist. Weitere vom Betreuer eingeholte Informationen bzw. eigene Recherchen haben ergeben was folgt:
Der Betreute ist als Kommanditist mit einer Einlage von 75.000 € der GmbH & Co. KG im HR eingetragen. Aus den vorherigen Jahresberichten ergibt sich, dass der Betreute bis 2016 Vermögen knapp über dem Schonbetrag hatte. Der Vater/Betreuer hat in Höhe von 10.000 € aus seinem Vermögen eine Schenkung an den Betreuten vorgenommen und bzgl. der restlichen 65.000 € in Vertretung seines Sohnes einen Kredit bei einer Sparkasse aufgenommen zu 1,450% Jahreszins und einer jährlichen Tilgungsrate von ca. 7.030 €. Das Darlehen ist befristet bis Ende Juni 2028, Sondertilgungen sind möglich und als Sicherheit ist der Vater/Betreuer Bürge.
Aus einer vom Betreuer vorgelegten tabellarischen Übersicht ergeben sich die jährlichen Ausschüttungen wie folgt:
- 2017: 3.345 €
- 2018: 3.750 €
- 2019: 6.750 €
- 2020: 9.000 €
- 2021: 10.500 €
Festzustellen ist also, dass ab 2020 die jährliche Ausschüttung die jährliche Tilgungsrate übersteigt.
Aus weiteren Spalten dieser Tabelle ergibt sich, dass ab 2019 die tatsächlichen Ausschüttungen die prognostizierten Ausschüttungen teils deutlich übersteigen.
Aus einem nachgereichten „Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB)“ ergibt sich zunächst: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ (dick und fett als „Obersatz“). Es folgen viele verschiedene Informationen, die ich hier nicht darstellen, aber ggf. gern via PN übersenden kann.
Meine Frage ist jetzt natürlich ob Kredit und Erwerb von Beteiligungsrechten an der Gesellschaft genehmigungsfähig sind.
Der Betreute hat das Down-Syndrom. Ich habe ihn im Rahmen des VTs schon mal kennen gelernt. Einfache Sachverhalte versteht er und kann auch seinen Interessen entsprechend Stellung nehmen; diese Angelegenheit wird er nicht verstehen können, ich würde einen Verfahrenspfleger (Fachanwalt für Gesellschaftsrecht?) bestellen.
Ach, eins noch: Der Vater/Betreuer ist ein (einzelvertretungsberechtigter) Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH, diese als phG der KG. Besteht insoweit sogar ein Interessenkonflikt und/ oder Vertretungsausschluss? Ich krieg’s grad im Kopf nicht sortiert… In den vorgelegten Unterlagen zum (ich sag mal unjuristisch) "Eintritt in die Gesellschaft" haben immer alle 3 je einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH unterschrieben.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!