Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe bei folgendem Problem, das mich etwas verwirrt
Der Schuldner hat drei Kinder.
Vor einiger Zeit haben Kind 1 + 2 des Schuldners einen Unterhalts-PfÜB beantragt. Dieser wurde dahingehend erlassen, dass dem Schuldner sein notwendiger Unterhalt verbleibt (950,- € bei uns) sowie 1/3 der übersteigenden Bezüge.
Nun beantragt Kind 3 ebenfalls einen Unterhalts-PfÜB.
Was setze ich nun fest?
Notwendiger Unterhalt + 2/3 der übersteigenden Bezüge oder nur den notwenigen Unterhalt?
Danke euch!