Hallo,
vielleicht stehe ich einfach nur auf dem Schlauch. Ich habe viel recherchiert und konnte jedoch keine 100 %ig zufriedenstellende Antwort finden.
Es wurde ein Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 104 ZPO gegen die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner erlassen. Die vorherige Anhörung verlief problemlos.
Der KFB konnte zunächst nur an den Bekl. zu 1. erfolgen. Bei der Bekl. zu 2. kam die PZU mit dem Vermerk zurück, dass die Bekl. zu 2. unbekannt verzogen sei.
Auf Nachfrage nach einer zustellfähigen Anschrift teilt der Klägervertreter mit, dass die Bekl. zu 2. inzwischen verstorben sei. Weiteres schreibt er nicht.
Was ist nun von meiner Seite aus zu tun. Soll ein Todesnachweis angefordert werden? Kann die vollstreckbare Ausfertigung nach der Zustellung an einen Gesamtschuldner trotzdem erteilt werden? Muss der KFB aufgehoben werden? Oder sind entsprechende Anträge des Klägervertreters abzuwarten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt!