Kann mir bitte jemand in meinem Fall weiterhelfen.
Ich habe einen Vergleich in der II. Instanz: Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen Kl zu 25 % und Bekl zu 75 %.
Die Gerichtskostenrechnung der II. Instanz wurde entsprechend der Quoten erstellt. Die Kostenrechnung der I. Instanz leider nicht. Dort worden gemäß dem erstinstanzl. Urteil die gesamten Kosten dem Beklagten unter Anrechnung des seitens des Klägers gezahlten Vorschusses in Rechnung gestellt und zwar wie folgt:
Gerichtskosten I. Instanz = 666,00 €
Anrechnung Vorschuss Kl = 609,00 €
noch zu zahlen von Bekl = 57,00 € (wurde zum Soll gestellt)
Nun habe ich einen KFA nach § 106 ZPO der Klägerpartei. Die Beklagtenseite hat keine Kosten eingereicht. Die Quotelung der Gerichtskosten muss ich nun im Rahmen des KFBs vornehmen.
In ForumSTAR habe ich leider keine Funktion gefunden, wie ich die Gerichtskosten ausgleichen kann. Die Kostenrechnungen bei uns werden nicht darüber erstellt.
Weiß jemand, wie ich hier die Quotelung durchführe bzw. welchen Betrag ich in der Festsetzung zu berücksichtigen habe?
Dankeschön