Hallo,
es sollen Ansprüche ggü. einem Vermieter als DS gepfändet werden. PfÜB ging raus, Antwort kam wie folgt:
"Der Schuldner ist nicht alleiniger Mieter. Frau XXX ist ebenfalls Mietvertragspartner. Es liegt somit eine Mietermehrheit vor."
Zur Info: ZV-Titel liegt nur ggü. dem Schuldner vor. Das der Mietvertrag gemeinsam mit einer weiteren Person lautet, war bislang unbekannt.
Wie lautet der korrekte PfÜB-Text, um die Ansprüche ggü. dem Vermieter pfänden zu können?
Besten Dank!