Guten Morgen,
ich habe einen Fall, bei dem ich nicht ganz weiter weiß:
Mann (M) und Frau (F) sind im Grundbuch als Eigentümer in Abteilung I zu je 1/2 Anteil eingetragen.
M stirbt und es wird folgender Erbschein erteilt: F 1/2 und K1 und K2 je 1/4.
F, K1 und K2 machen einen Erbteilsauseinandersetzungsvertrag nebst Auflassung, wobei sie sich im 1. Schritt den Grundbesitz in Bruchteilen aufteilen und im 2. Schritt die Auflassung an K2 allein erklären.
Im Grundbuch in Abt. I wird nach Antrag folgendes eingetragen: F 10/16, K1 und K2 je 3/16.
Da K2 das Grundstück ja erhalten soll wird zur Finanzierung eine Grundschuld in Höhe von 50.000 Euro auf dem gesamten Grundbesitz eingetragen.
Auf dem Anteil von K1 wird eine Zwangssicherungshypothek eingetragen.
Der Antrag auf Eigentumsübertragung auf K2 geht ein.
Es taucht ein notarielles Testament auf, in dem sich F und M zu gegenseitigen Alleinerben einsetzen.
Der Erbschein wird daraufhin eingezogen.
Nun weicht die materielle Rechtslage von der im Grundbuch verlauteten ab, das GB ist unrichtig.
Ein gutgläubiger Erwerb von K1 und K2 ist m.A. nach nicht möglich gewesen, da der Erwerb durch Erbfall erfolgte, nicht durch Rechtsgeschäft, vgl. https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-S…GL-ud3-VIII-B-3.
Der Antrag auf Eigentumsumschreibung auf K2 ist nicht vollziehbar und daher zurückzuweisen, da das GBA nicht zum gutgläubigen Erwerb verhelfen kann, vgl.
https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-S…GL-ud3-VIII-B-5.
Nun meine Fragen:
Wie bekomme ich das GB wieder richtig?
Die Parteien rühren sich nicht.
Reicht der Antrag der wahren Berechtigten F nach §22 GBO nebst not. Testament und Eröffnungsprotokoll?
Diesen könnte ich ja nach §82 GBO "erzwingen".
Inwieweit sind K1 und K2 zu Beteiligen?
Was ist mit der eingetragenen Zwangssicherungshypothek?
Die "wahre" Berechtigte könnte einen Widerspruch nach §899 BGB eintragen lassen, aber wie bekommt man die Sicherungshypothek wieder raus? Auch diese kann wie im ersten Link oben erwähnt nicht gutgläubig erworben werden.
Und was ist mit der Grundschuld?
Ist für mich als GBA erstmal nur wichtig, dass Abt. I wieder richtig wird und um den Rest müssen sich die Beteiligten selbst kümmern?
Ich bin noch nicht so lange im GBA und es sind so viele Probleme auf einmal.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.