• In einem Verfahren muss die ehrenamtliche Betreuerin für den Betroffenen eine Rente in Dänemark beantragen.

    Die Betreuerin spricht kein Dänisch und der Betroffene kann auch nicht helfen.

    Der Betroffene ist mittellos, sodass kein Dolmetscher bezahlt werden kann.

    Sie hat dem Betreuungsgericht die Schreiben aus Dänemark auf Dänisch weitergegeben und wir sollen uns darum kümmern.

    Laut Betreuerin, die schon bei der dänischen Rentenversicherung angerufen hat, gibt es keine Anträge in deutscher Übersetzung.

    Habt ihr eine Idee, wie die Antragstellung in Dänemark erfolgen kann? Wie kann der Betreuerin geholfen werden?

    Gibt es eine Möglichkeit für kostenfreie Übersetzungen? Die Übersetzung kann doch nicht aus der Landeskasse gezahlt werden, oder?

    Danke schon einmal für eure Hilfe!

  • Mit der Vergütungspauschale werden auch die Kosten für notwendige Dolmetscher bzw. Übersetzer abgegolten (BGH, B. v. 26.03.14, XII ZB 346/13). Deshalb würde ich versuchen, eine kostenlose Übersetzungshilfe zu finden. Vielleicht gibt es irgendwo einen dänischen Kulturverein? Aber zuerst sollte das dänische Konsulat helfen oder zumindest vermitteln.

  • ...

    Sie hat dem Betreuungsgericht die Schreiben aus Dänemark auf Dänisch weitergegeben und wir sollen uns darum kümmern.

    ...

    Tolle Betreuerin. :thumbdown:

    Weshalb soll das Betreuungsgericht die Arbeit der Betreuer machen? Hilfestellung und Unterstützung der Betreuer ist etwas anderes als sein Anliegen einfach durch das Gericht erledigen zu lassen.

  • Mit der Vergütungspauschale werden auch die Kosten für notwendige Dolmetscher bzw. Übersetzer abgegolten (BGH, B. v. 26.03.14, XII ZB 346/13).

    Im vorliegenden Fall geht es um eine ehrenamtliche Betreuerin. Sie könnte also durchaus statt der Pauschale die tatsächlich entstandenen Auslagen abrechnen.

    Deshalb würde ich versuchen, eine kostenlose Übersetzungshilfe zu finden. ...

    Vorrangig sollte die Betreuerin auf die Suche gehen und nicht das Gericht.

  • oh ja ... guter Tipp...


    Die zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:

    • Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
    • Sie leitet Ihren Antrag auf eine dänische Rente an den für Sie zuständigen dänischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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