Ruhen der elterlichen Sorge und Erziehungsfähigkeitsgutachten

  • Der Kindesvater ist verstorben. Die Kindesmutter ist psychisch erkrankt und hat aufgrund ihrer langen und starken Alkoholabhängigkeit Einschränkungen im Gedächtnis. Sie steht mittlerweile unter Betreuung.
    Es wurde das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet und das JA zum Vormund bestellt. Das Kind befindet sich in einer Wohngruppe.
    Nun ist zu prüfen, ob die KM weiterhin nicht in der Lage ist, das Sorgerecht für das Kind auszuüben.
    Die Betreuung wird fortgeführt. Der Zustand der Mutter hat sich aber gebessert. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch das Sorgerecht ruht.
    Das JA hat nun beantragt, ein Erziehungsfähigkeitsgutachten einzuholen.
    Ist das tatsächlich der nächste Schritt?
    Welcher Gutachter macht das? Gibt es da Listen?
    Und wie ist das mit den Kosten? Das Kind ist vermögend. Es hat sowohl Guthaben als auch Grundbesitz geerbt.
    Wie würdet ihr vorgehen?

  • Die Frage, ob einem Elternteil, dessen ES ruht die ES nach §§ 1666, 1666a entzogen werden kann oder nicht, war umstritten. Den aktuellen Stand kenne ich nicht. In welcher Entscheidung das OLG Hamm die Frage bejaht hat, finde ich nicht wieder.

    Das Verfahren ist hier so, dass der RP den Vorgang an den Familienrichter weitergibt, von diesem ein Verfahrensbeistand fürs Kind bestellt wird und dann von ihm auch der Sachverhalt geprüft wird.

    Schwierig wird es, wenn die Betreuer verhindern, dass die Betreuungsakte und die darin enthaltenen Gutachten vom Familiengericht beigezogen werden.

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