Hey,
ich habe einen Erbschein für den Nacherbfall erteilt nach dem Tod der Vorerbin.
Der Erbschein für den Vorerben wurde damals dem Notar geschickt.
Dieser hatte sodann mitgeteilt, dass er keine Ausfertigung erhalten habe und hat um Übersendung einer weiteren gebeten, was auch erfolgt ist.
Das der Erbschein schon damals bei Übersendung auf dem Postweg verloren gegangen ist stellt sich mir nunmehr die Frage, ob eine Kraftloserklärung erforderlich ist, da dieses Exemplar ja nicht mehr zur Akte zurück gelangen kann.
Was würdet ihr tun?