Hallo zusammen,
eine Vereinsvormündin hat mitgeteilt, dass sie in der Zeit von März bis Juni nächsten Jahres in Mutterschutz bzw. Elternzeit geht und bat uns zu prüfen, ob sie – zur Vermeidung einer Umbestellung – nicht einem ihrer Kollegen eine Vollmacht für die Ausübung der ihr übertragenen Vormundschaften erteilen kann. Sie wäre für die Kollegen telefonisch immer erreichbar, die Kollegen würden auch Hausbesuche machen und nach 3,5 Monaten wäre sie ja wieder an Bord.
Wir F-Rechtspfleger hier meinen, dass das nicht geht wegen des vom Gesetzgeber hoch aufgehängten persönlichen Kontakts. Dem kann man entgegenhalten, dass ein neuer Vormund, egal ob bevollmächtigt oder gerichtlich bestellt, binnen 3,5 Monaten auch keine persönliche Nähe zum Mündel aufbauen kann.
Wenn wir es aber über eine evtl. unzulässige Vollmacht laufen lassen würden, wären alle Rechtsgeschäfte des bevollmächtigten Vormunds unwirksam.
Habt Ihr Erfahrungen/Meinungen dazu?
Vielen Dank!