Hallo, liebe Foristen,
Was sagt ihr zu dem Fall:
Urkunde 1 (Kaufvertrag) zwischen Eigentümer und Käufer 1 liegt vor mit Finanzierungsvollmacht für den Käufer („Verkäufer bevollmächtigt den Käufer“).
In einer weiteren Urkunde 2 treten Eigentümer, Käufer 1 und Käufer 2 auf. Käufer 1 und 2 erklären, dass der "Käufer 2 in sämtliche Rechte und Pflichten anstelle des Käufers 1 aus der Vorurkunde eintritt. Der Verkäufer stimmt der Vertragsübernahme zu."
Es wird die Berichtigung der bereits eingetragenen Vormerkung bewilligt und es wird erklärt: "Die übrigen Bestimmungen aus der Vorurkunde bleiben unverändert wirksam“. Eine neue ausdrückliche Finanzierungsvollmacht für Käufer 2 enthält die Urkunde 2 nicht (Es wird aber eine neue Notarvollmacht erteilt)
Käufer 2 tritt jetzt aufgrund Vollmacht in Urkunde 2 auf, obwohl dort keine ausdrückliche neue Finanzierungsvollmacht enthalten ist. Kann er das? Kann die Urkunde 2 wie eine neue Vollmacht für den Käufer 2 ausgelegt werden? Umfang dann wie in Urkunde 1?