Löschung Vormerkung

  • Aufgrund eines Vorausvermächtnisses aus einem Erbvertrag im Jahre 2012 (Vertrag zwischen Vater - gleich Erblasser - und Sohn - Vermächtnisnehmer -) ist eine Auflassungsvormerkung für den Sohn eingetragen worden. Ersatzvermächtnisnehmer sind nicht benannt.

    Der Sohn ist jedoch im Sept. 2022 ledig und kinderlos verstorben. Der Erbfall ist noch nicht eingetreten.
    Der Vater als Eigentümer beantragt jetzt die Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeit unter Vorlage der Sterbeurkunde.

    Ist dies möglich?
    M.E. ist der Anspruch nicht vererblich, da der Erbfall noch gar nicht eingetreten ist. Daher würde ich löschen.

  • Gehe ich recht in der Annahme, dass die Vormerkung zur Sicherung eines vereinbarten Anspruchs auf Übereignung im Fall des Verstoßes gegen eine Verfügungsunterlassungsverpflichtung bestellt wurde? Der Vermächtnisübereignungsanspruch aus dem Erbvertrag ist nämlich zu Lebzeiten des Erblassers überhaupt nicht vormerkungsfähig.

  • Ist dann die Löschung nicht noch einfacher, weil mangels Anspruch nichts vorzumerken war und § 22 GBO greift?

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  • Ist jeder gaaaaaanz sicher, dass da nicht auch noch ein Verfügungsunterlassungsvertrag beurkundet wurde? Das ist nämlich das Mittel der Wahl, um erbrechtliche Erwerbsaussichten abzusichern - denn wie schon gesagt, vor Tod des Erblassers hat der Erbe keine vormerkungsfähigen Ansprüche aus dem Erbvertrag.

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  • Bezüglich des Vertragsstandes bin ich mir zu nichts sicher, da ich ihn nicht vorliegen habe. 8) Da kann nur snooze helfen.

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