Aufgrund eines Vorausvermächtnisses aus einem Erbvertrag im Jahre 2012 (Vertrag zwischen Vater - gleich Erblasser - und Sohn - Vermächtnisnehmer -) ist eine Auflassungsvormerkung für den Sohn eingetragen worden. Ersatzvermächtnisnehmer sind nicht benannt.
Der Sohn ist jedoch im Sept. 2022 ledig und kinderlos verstorben. Der Erbfall ist noch nicht eingetreten.
Der Vater als Eigentümer beantragt jetzt die Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeit unter Vorlage der Sterbeurkunde.
Ist dies möglich?
M.E. ist der Anspruch nicht vererblich, da der Erbfall noch gar nicht eingetreten ist. Daher würde ich löschen.