Hallo !
Auch ich habe mein erstes ENZ zu erstellen. Grundlage ist ein deutscher Erblasser mit einem hier errichteten Erbvertrag und Grundbesitz in Frankreich. Es wurde Vor- und Nacherbschaft vereinbart, die Ehefrau ist befreite Vorerbin, die Kinder sind Nacherben für den Fall der Wiederverheiratung oder des Todes der Vorerbin. Ich kann nicht finden, wo sich das im Nachlasszeugnis wiederfindet. Ist das eine Beschränkung der Erbin wie Ziffer 10 in der Anlage IV?