Europäisches Nachlasszeugnis - Vor- und Nacherbschaft

  • Hallo !

    Auch ich habe mein erstes ENZ zu erstellen. Grundlage ist ein deutscher Erblasser mit einem hier errichteten Erbvertrag und Grundbesitz in Frankreich. Es wurde Vor- und Nacherbschaft vereinbart, die Ehefrau ist befreite Vorerbin, die Kinder sind Nacherben für den Fall der Wiederverheiratung oder des Todes der Vorerbin. Ich kann nicht finden, wo sich das im Nachlasszeugnis wiederfindet. Ist das eine Beschränkung der Erbin wie Ziffer 10 in der Anlage IV?

  • § 19
    Aufhebung von Richtervorbehalten

    (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in den vorstehenden Vorschriften bestimmten Richtervorbehalte ganz oder teilweise aufzuheben, soweit sie folgende Angelegenheiten betreffen:

    ...

    5. die Geschäfte nach § 16 Absatz 1 Nummer 6 und 7 sowie Absatz 2;
  • Solltest du also wirklich zuständig sein (ja, einige Bundesländer haben den Richtervorbehalt aufgehoben), dann ist die Angabe der Vor- und Nacherbschaft in Anlage IV unter Sonstiges und dort unter dem 3. Punkt zu erfassen (Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Rechte des Erben).

    Ich würde es dann dort genauso formulieren wie in einem Erbschein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!