Hallo ihr Lieben,
ich studiere noch im 3. Semester und bin gerade in der Praxis am Nachlassgericht. Leider ist meine Betreuerin krank, sodass ich für 1,5 Wochen nur einen Aktenstapel hingelegt bekommen habe. Teilweise kann ich einzelne Hergänge nicht nachvollziehen. Vielleicht kann mir jemand helfen und meine "Anfänger" - Fragen beantworten
1) Was bedeutet in den Verfügungen der Punkt: "Weglegen"- also wann wird eine Akte weggelegt? heißt es, dass diese konkrete Verfügung später vernichtet werden kann?
2) Was ist noch zu veranlassen bzw. was soll noch mit der Akte geschehen, wenn der testamentarische Erbe "einfach nur" das Erbe angenommen hat und der Wert unter 20.000€ liegt (d.h. keine Benachrichtigung ans Finanzamt)?
3) Wird noch eine Behörde informiert, wenn
a) das Testament amtlich verwahrt war und nach zB dem ersten Ehegatten eröffnet wurde und dann wieder in die amtliche kommt?
b) wenn das privatschriftliche Testament nach TS Eröffnung zur Aktenverwahrung kommt?
Vielen Dank im Voraus für jeden/jede Mithelfende/n!