Grundlagen im Praxisalltag

  • Hallo ihr Lieben,

    ich studiere noch im 3. Semester und bin gerade in der Praxis am Nachlassgericht. Leider ist meine Betreuerin krank, sodass ich für 1,5 Wochen nur einen Aktenstapel hingelegt bekommen habe. Teilweise kann ich einzelne Hergänge nicht nachvollziehen. Vielleicht kann mir jemand helfen und meine "Anfänger" - Fragen beantworten :)

    1) Was bedeutet in den Verfügungen der Punkt: "Weglegen"- also wann wird eine Akte weggelegt? heißt es, dass diese konkrete Verfügung später vernichtet werden kann?

    2) Was ist noch zu veranlassen bzw. was soll noch mit der Akte geschehen, wenn der testamentarische Erbe "einfach nur" das Erbe angenommen hat und der Wert unter 20.000€ liegt (d.h. keine Benachrichtigung ans Finanzamt)?

    3) Wird noch eine Behörde informiert, wenn

    a) das Testament amtlich verwahrt war und nach zB dem ersten Ehegatten eröffnet wurde und dann wieder in die amtliche kommt?

    b) wenn das privatschriftliche Testament nach TS Eröffnung zur Aktenverwahrung kommt?

    Vielen Dank im Voraus für jeden/jede Mithelfende/n! :)

  • Guten Morgen :)

    Schade, dass dich in der Praxis keiner betreut... Gibt es bei euch im Haus niemanden sonst, der die Betreuung übernehmen kann ?

    Zu deinen Fragen:

    1) Weglegen kommt immer dann in Betracht, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und nichts mehr zu veranlassen ist. Dann kommt die Akte ins Archiv und wird erst vernichtet, wenn die entsprechenden Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

    2) Wenn der Erbe die Erbschaft angenommen hat und keinen Erbnachweis fordert, musst du lediglich die Schlussverfügung erstellen und die Kosten für die Testamentseröffnung erheben.

    3) Wenn das Testament in die Wiederverwahrung oder Aktenverwahrung kommt, verfügen wir das den Geschäftsstellen entsprechend. Unsere Schlussverfügung gibt dafür einen Verfügungspunkt vor. Um alles weitere kümmern sich bei uns diesbezüglich die Geschäftsstellen. Sicher kannst du diese auch fragen, was die dann mit den Testamenten machen ;)

  • 1) Was bedeutet in den Verfügungen der Punkt: "Weglegen"- also wann wird eine Akte weggelegt? heißt es, dass diese konkrete Verfügung später vernichtet werden kann?

    Die Verfügung wird Aktenbestandteil und darf daher auch nach ihrer Erledigung nicht "gesondert" vernichtet werden, sondern erst zusammen mit der gesamten Akte, nachdem die jeweils gültige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Ausbildung und dass Du die Abwesenheit Deiner Ausbilderin gut überbrücken kannst. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich hoffe doch, der abwesende Ausbilder schaut die Akten nach Rückkehr nochmal mit dem Anwärter durch. So wurde es zumindest vor dreißig Jahren bei mir gehandhabt. Kann natürlich mittlerweile bei dem beklagten Fachkräftemangel "old School" sein. Die Fragen nach dem Weglegen klangen so endgültig. 8)

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  • Guten Abend,

    vielen Dank für die Anregungen eurerseits! Es hat mir bei der weiteren Aktenbearbeitung durchaus geholfen.

    Letztmalig würde ich nochmals euer Wissen beanspruchen :D

    1) Teilweise ist mit der Stempel ZTR positiv vorgekommen. Was bedeutet dieser? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ZTR negativ heißt, dass kein weiteres Testament bei dieser Stelle hinterlegt ist. Im Umkehrschluss würde - wenn ZTR positiv - also weitere Testamente hinterlegt sein, wie wäre dann weiter zu verfahren, sollte meine Annahme stimmen?

    2) In einer Akte, die ich heute ohne Kommentar wieder auf meinem Schreibtisch gesehen habe, wurde bemängelt, dass ich den genauen (!) Geburtsort des Erblassers ermitteln müsste, sprich beim Geburtsstandesamt dessen nachfragen. Wozu ist diese Information relevant? Sollte der Geburtsort dann der Vollständigkeit halber dem ZTR mitgeteilt werden?

    Die Situation ist bei mir wohl so, weil ich einer Rechtspflegerin zugeteilt bin, die erst in der nächsten Woche aus dem Schwangerschaftsurlaub wieder im Dienst ist. Bis dahin sind Andere allerdings krank / im Urlaub bzw. gibt es für diese Zeit niemanden, der mich "einarbeiten" kann.

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