Hallo zusammen,
mir liegt ein privatschriftliches Testament vor.
Der Inhalt lautet wie folgt:
a) Ich vererbe meinen Anteil an der Erbengemeinschaft Königsweg 1, Dagobertstadt zu je 1/2 Anteil an
A und B.
b) Sollte von den Geldanlagen/Versicherungen/Bausparvertrag, Mitgliedschaft bei der Volksbank noch Geld über bleiben teilt dieses
mit W und T.
c) Sollte das Haus verkauft werden, bitte ich A zu berücksichtigen, denn nur mit seiner Kraft und seinem Geld kommen wir mit Haus,
Garten und Reparaturen weiter.
Im Grundbuch ist die Erblasserin zu 1/2 Anteil und zu 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft mit Z und A eingetragen.
In dem Erbscheinantrag des Notars sind A und B als Erben zu je 1/2 Anteil benannt. Sicherlich kommt man im Ergebnis dazu,
dass A und B Erben sind. Ich bin jedoch der Auffassung, dass ein Satz, dass es sich bei Punkt b) um Vermächtnisse
handelt, gehört zu dem Erbscheinantrag mit dazu.
Sehe ich es falsch?