Ich habe im Rahmen einer Eigentumsumschreibung gegenüber dem Notar (Rechtsanwalt und Notar ) eine Zwischenverfügung erlassen. Jetzt erreicht mich ein Schreiben der Eigentümer mit der Frage, wie man den Mangel beseitigen könnte, der von mir in der Zwischenverfügung aufgezeigte Weg sei mangels Mitwirkung Dritter nicht umsetzbar. Die Einzelheiten sind m.E. nicht relevant.
Mich beschäftigt vielmehr, wie mit so einer Frage umzugehen ist. Tendenziell würde ich nur zurückschreiben wollen, dass sie sich bitte an den Notar wenden mögen. Wie seht Ihr das?