Schlussverfügung

  • Hallo,

    Was gehört denn grundsätzlich in eine schlussverfügung rein?

    - Dokumente, die ausgesondert werden müssen

    - kosten

    - weglegen

    Habe sowas in der Ausbildung nicht nicht gesehen, aber soll mich jetzt dran versuchen... Hat jemand vielleicht einen Tipp ? :/

  • Keine alte Akte zur Hand?

    Grundsätzlich solltest du dir darüber klar sein, was deiner Entscheidung unterliegt und was nicht.

    Aufbewahrungsbestimmungen und Aktenordnung muss die Serviceeinheit von sich aus beachten.

    Wenn die SE die Kosten berechnet, musst du sie nicht durch "Kosten" drauf hinweisen.

    Also tut es meist ein 1. Schlussbehandlung. 2. Weglegen.

    Aber da gibt es in unterschiedlichen Gerichten ganz unterschiedliche "Kulturen".

    Beispielsweise wird hier durch den Rechtspfleger/ Richter vermerkt, ob eine Anbietung an das Landesprüfungsamt erfolgen soll oder an das Landeshauptarchiv wegen besonderer Bedeutung o.ä.

    VG mercator

  • Bei uns sehen die Schlussverfügungen in der Regel wie folgt aus:

    1. Feststellungen (Erbe, ggf. TV angeordnet oder "alle Erben haben Erbschaft ausgeschlagen" etc.)

    2. Erbnachweis übersenden an Beteiligte

    3. Ggf. Mitteilung an GBA wegen § 83 GBO

    4. MiZi veranlassen (prüft Geschäftsstelle ob oder ob nicht)

    5. ggf. falls vorhanden Mitteilungen an die Pflichtteilsberechtigten (bei notariellen Testamenten - sonst werden die im Erbscheinsverfahren angehört)

    6. Kostenrechnung zur Akte nehmen

    7. Austragen, Weglegen

  • Ziff. 1 ok

    Ziff. 2

    Was hat das in der Schlussverfügung verloren ?

    Hier werden Erbnachweise nur auf schriftlichen Antrag des Testamentserben erteilt und nicht v.A.w.

    Die Ziff. kann m.E. außerdem nur bei Reg.zeichen IV zutreffen.

    Ziff. 5

    Die Ziff. kann m.E. nur bei Reg.zeichen IV ( und nicht VI ) zutreffen s.o.

    Müsste m.E. aber in der Verfügung zum Eröffnungsprotokoll erscheinen und nicht in einer gesonderten Schlussverfügung.

    Ziff. 6

    Versteh ich nicht , weil ich nicht wüsste , wohin eine Kostenrechnung sonst hin soll außer zur Akte.

    Dürfte außerdem bei künftig elektr. Aktenführung überflüssig werden.

  • Aufbewahrungsbestimmungen und Aktenordnung muss die Serviceeinheit von sich aus beachten.

    Wenn die SE die Kosten berechnet, musst du sie nicht durch "Kosten" drauf hinweisen.

    Ist das tatsächlich Aufgabe der Geschäftsstelle? Bei uns wird das immer den Rpfl. vorgelegt und wir müssen den Aktendeckel ausfüllen bzgl. von der Vernichtung auszuschließen ist etc.

  • Aufbewahrungsbestimmungen und Aktenordnung muss die Serviceeinheit von sich aus beachten.

    Wenn die SE die Kosten berechnet, musst du sie nicht durch "Kosten" drauf hinweisen.

    Ist das tatsächlich Aufgabe der Geschäftsstelle? Bei uns wird das immer den Rpfl. vorgelegt und wir müssen den Aktendeckel ausfüllen bzgl. von der Vernichtung auszuschließen ist etc.

    Bei uns entscheide ich, ob die Akte für Prüfungs- und Ausbildungszwecke geeignet ist (ich meine das betrifft die Referendarausbildung) sowie die Entscheidung, ob die Akte dem Staatsarchiv von selbst angeboten werden muss. Kosten muss ich nach der hiesigen GO auch selbst berechnen und dementsprechend den Kostenvermerk ausfüllen.

    Die Geschäftsstelle berechnet eigenständig die Aufbewahrungsfrist der Akte und auch, welche Dokumente vor der Vernichtung herauszunehmen ist. Dies ist originäre Aufgabe der Geschäftsstelle.

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Late to the party, ich hatte Urlaub:

    Aufbewahrungsbestimmungen und Aktenordnung muss die Serviceeinheit von sich aus beachten.

    Wenn die SE die Kosten berechnet, musst du sie nicht durch "Kosten" drauf hinweisen.

    Ist das tatsächlich Aufgabe der Geschäftsstelle? Bei uns wird das immer den Rpfl. vorgelegt und wir müssen den Aktendeckel ausfüllen bzgl. von der Vernichtung auszuschließen ist etc.

    Der Rechtspfleger entscheidet über Anbietung Prüfungsausschuss und Landesarchiv, falls er einzelne Akteninhalte für "würdig" hält. Da die SE in meinem Fachbereich originär für die Kosten zuständig ist, macht sie auch die Prüfvermerke. Würde ich die Gerichtskosten berechnen, wäre ich für diese Vermerke zuständig.

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