Ich verstehe gerade auch nicht, wie ihr auf eine Rückforderung gegen den Betreuer kommt. Davon habe ich nichts geschrieben.
Rückforderung nach Aufhebung der Betreuung
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Wahrscheinlich ist der Staatsregress nach § 1881 BGB gemeint. Könnte man ja sozusagen als ersten Versuchsballon starten.
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Stichwort: Nachlasspflegschaft?
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Ich habe keinen zusätzlichen Weg vorschlagen wollen, dann wohl nur in dem einen Beitrag was falsch verstanden. Entschuldigung.
Ich verstehe gerade auch nicht, wie ihr auf eine Rückforderung gegen den Betreuer kommt. Davon habe ich nichts geschrieben.
Nein, weshalb?
Im Beitrag über deinem ist zu lesen:
"...macht die ehemals Betreute auch keine Vermögensangaben. Ich habe die Rückforderung der gezahlten Betreuervergütung bereits angedroht. Ich gehe davon aus, dass die Dame nicht zahlen wird."
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Alles gut😊👋!
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