Guten Morgen
mich erreichte ein Anruf vom JA mit der Frage, ob eine familiengerichtliche Genehmigung (hier: zur Taufe nach dem RelKErzG) "ablaufen" kann.
Die Genehmigung ist im Jahr 2011 erteilt und bisher ist von dieser nicht Gebrauch gemacht worden.
Nun ist die Taufe aber wieder ein aktuelles Thema und soll vollzogen werden.
Gibt es da etwas zu beachten oder heißt es "Einmal erteilt - für immer erteilt"?
Grüße und einen schönen Start in die Woche