Vereinsname "Sonnenblume Foundation e.V." zulässig?

  • Hallo zusammen :)

    Ich habe aktuell einen Verein auf dem Tisch, welcher sich "Sonnenblume Foundation e.V." (Sonnenblume beispielhaft, wenn auch nicht ganz fern) nennen möchte.

    Zunächst hatte ich wegen des Namenszusatz Foundation bzw. Stiftung eine mögliche Irreführung angenommen und daher um Änderung des Namens oder als Zulässigkeit einer Stiftung die sich als Verein organisiert um einen Nachweis einer kapitalartigen Vermögensausstattung bzw. eine gesicherte Anwartschaft hierauf gebeten.

    Als Antwort kam nun zurück, dass es sich bei Foundation nicht wie behauptet um einen Namenszusatz, sondern um den frei wählbaren Vereinsnamen als solchen handeln würde und diese stets den Zusatz e.V. im Auftritt und Rechtsverkehr nutzen möchten, somit dieser nicht als Hinweis auf die Rechtsform zu verstehen sei.

    Dazu habe ich einige Hundert eingetragene Vereine (Screenshot Registerportal) aufgelistet bekommen, die Stiftung oder Foundation im Namen beinhalten. :rolleyes:

    Was sagt ihr dazu? :/

  • Der wohl prominenteste derartige Fall unter maßgeblicher Förderung des Bundesjustizministeriums ist die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (https://de.wikipedia.org/wiki/IRZ-Stiftung)

    Besonders der Rechtsformklarheit dient ein solcher Name meines Erachtens nicht.

    Allerdings scheinen da in der Tat einige Registergerichte auch schon früher großzügig gewesen zu sein, möglicherweise aufgrund der weitgehenden Verweisungsklausel in § 86 BGB auf das Vereinsrecht.

  • Könnte man hier den Gedanken zur GmbH & Co KG aufgreifen, dass zwei Rechtsformzusätze direkt hintereinander irreführend sind und es eines klarstellenden und vor allem trennenden Zusatzes bedarf?

    Hier ist das auch räumlich getrennt: Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sollte man es dann einfach durchwinken oder auf die formelle Beschwerde und dem Verfahren was anhängt warten?

    Nachdem du dich daran offensichtlich störst und deine Argumentation auch nicht abwegig ist, wäre durchwinken wohl eher unangebracht. Dann stehst du beim nächsten Mal wieder vor dem gleichen Problem und musst ggf. sogar noch zusätzlich begründen, warum du es in der Vergangenheit eingetragen hast und jetzt dann nicht mehr.

    Auf dem Beschwerdeweg bekommst du wenigstens "Denkhilfe" von oben ;)

  • Ich würde ein Gutachten der IHK anfordern, das funktioniert hier sehr gut.

    Das betrifft allerdings doch vermutlich die Verwechslungsgefahr von Firmenbezeichnungen mit anderen bestehenden Firmenbezeichnungen.

    Hier geht es ja um die Frage des Rechtsformzusatzes bzw. etwaiger Verwirrung zwischen verschiedenen sich scheinbar widersprechenden Zusätzen.

    Das ist ja eine reine Rechtsfrage, zu der man kein Gutachten eines einholen kann, sondern die letztlich das Registergericht entscheiden muss.

  • Zunächst hatte ich wegen des Namenszusatz Foundation bzw. Stiftung eine mögliche Irreführung angenommen und daher um Änderung des Namens oder als Zulässigkeit einer Stiftung die sich als Verein organisiert um einen Nachweis einer kapitalartigen Vermögensausstattung bzw. eine gesicherte Anwartschaft hierauf gebeten.

    Das verlange ich im Hinblick auf Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein (RdNr. 59a) auch immer noch. Der Screenshot aus dem Registerportal sagt ja auch nichts darüber aus, was die Satzung der Vereine für entsprechende Bestimmungen enthält.

    Bei meiner zuletzt eingetragenen "Foundation" enthält die Satzung z. B. den Passus "Der Verein strebt, sobald die entsprechende Vermögensausstattung vorliegt, eine stiftungsgleiche Organisation an."

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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