Seit 2011 ist eine Sicherungshypothek a) entweder für den Insoverwalter oder b) für eine GmbH & Co .KG bei Eintritt oder Nichteintritt einer bestimmten Bedingung im Grundbuch eingetragen. Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben, der RA welcher zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, gibt es nicht mehr.
Die GmbH & Co. KG ist seit 2015 und die GmbH seit 2017 nach § 394 FamFG im Register gelöscht.
Ich habe jetzt nicht so richtig die Vorstellung, wie ich hinsichtlich dieser Beteiligten zu verfahren habe.
Das Versteigerungsverfahren betreibt allein eine Vollstreckungsbehörde wegen Krankenkassenbeiträgen. Ich habe schon das Insolvenzgericht befragt, ob sich anhand der damaligen Unterlagen feststellen lässt, ob der Insolvenzverwalter gegen den Teilungsplan Widerspruchsklage erhoben hat. Der Insolvenzverwalter, der offenbar im Rahmen von Nachtragsliquidationen bestellt wurde, konnte keinen Vorgang ermitteln und sieht die Forderung allein der KG zustehen. Die Versteigerungsakte ist bereits vernichtet.
Wen beteilige ich denn nunmehr für die gelöschte KG? Nach den aktuelleren Rechtsprechungen des Kammergerichts sollte die im HR gelöschte KG wieder eingetragen werden, soweit Abwicklungsbedarf besteht. Dieser besteht auf jeden Fall als Beteiligte im Versteigerungsverfahren und natürlich für die Abgabe der Löschungsbewilligung im Grundbuch (das Recht wird aktuell bestehen bleiben).
Kann ich nun meinem betreibenden Gläubiger (eine Behörde) aufgeben die Wiedereintragung der Gesellschaft bzw. die Bestellung eines Nachtragsliquidators zu beantragen?
Das Wiederaufleben der Vertretungsbefugnis des ehemaligen Liquidators der Gesellschaft wird nach neuerer Rechtsprechung offenbar eher verneint.
Ich bedanke mich für eure Mithilfe