Hallo,
was sagt das Schwarmwissen?
Ich habe öfter Anträge auf Vollstreckungsschutz, denen die Angabe der betreffenden Gläubiger/ der betreffenden Aktenzeichen fehlen. Grund dafür könnte sein, dass die Antragsteller bei der hiesigen Schuldnerberatung waren und dort gut beraten wurden und einen Vordruck bekommen haben. Diese Vordrucke werden dann jedoch falsch oder auch nicht hinreichend ausgefüllt. Mal wird einfach alles angekreuzt, mal die Lücken nicht befüllt...
Ganz konkret: Ich habe einen Antrag auf Freigabe des Einkommens auf dem Konto vorliegen. Es fehlt die Angabe des Gläubigers und auch des hiesigen Aktenzeichens des PfÜBs.
Zwar kann ich hier im System die passenden PfÜBse raussuchen, aber wie weit geht da die Auslegung?
Problematisch war es hier vor allem deswegen, weil auch eine einstweilige Einstellung beantragt war und wegen der Monatsgrenze von gestern zu heute ja evtl. auch Beträge, die nicht gesichert werden, an den Gläubiger ausgezahlt werden. Eine Zwischenverfügung und Nachfrage beim Schuldner ist ja grundsätzlich möglich, nur, wenn es zeitlich so eng ist, frage ich mich ob ich eine Einstellung mit der Angabe des Gläubigers, den ich rausgesucht habe oder mit XXX, wie es die Geschäftsstelle wegen der fehlenden Angabe erfasst hat, beschließe oder die Zwischenverfügung mache und eben keine Einstellung.
Wie macht ihr das? / Wie würdet ihr das machen?