Hallo Leute,
ich möchte gerne wissen, wie ihr diesen Fall lösen würdet?
Fall:
Urheberrechtssache
Mahnverfahren ging voraus.
Im Mahnbescheid tituliert ist der Schadensersatzanspruch (SW: 1.95,00 EUR) und Anwaltskosten in Höhe von 281,30 EUR.
Laut Anspruchsbegründung setzen sich die Anwaltskosten aus dem Schadensersatzanspruch (1.095,00 EUR) und Unterlassungsanspruch (1.000,00 EUR) in Höhe von 261,30 EUR (1,3 Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale).
Im Anerkenntnisurteil wurde der Schadensersatzanspruch und die Anwaltskosten tituliert.
Nun habe ich auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr gedrängt. Die Anwälte lehnen das mit der Begründung ab, dass die Anrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen bzw. im Urteil nicht steht, dass es Geschäftsgebühr ist .
Ich denke, dass eine Anrechnung bzgl. des Schadensersatzanspruches zu erfolgen hat. Ich weiß aber leider nicht wie. Verhältnisgleichung?
Kann mir jemand helfen?