Liebe Forenmitglieder,
mir liegt ein Grundbuchblatt vor, in dem in Abt. II folgendes eingetragen ist:
Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem 1/2 Miteigentumsanteil, für die Kanalbau Nachname GmbH mit Sitz in Kreisstadt. Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am [Datum].2012, aufgrund Urteils des LG Kreisstadt [Az.]
Der Eigentümer war entsprechend verurteilt worden.
Das Problem ist, dass es eine Kanalbau Nachname GmbH in Kreisstadt (und laut handelsregister.de in ganz Deutschland) 2012 nicht gab und heute nicht gibt. Auch Einzelunternehmen "Kanalbau Nachname" (oder auch nur "Nachname" im entsprechenden Bezirk) sind und waren im Handelsregister laut handelsregister.de nicht eingetragen. In der Grundakte waren die Antragsschreiben der Berechtigten enthalten. Sie liegen mir vor, und auf keinen von diesen Schreiben, in der Klageschrift oder im Urteil ist eine HR-Nummer angegeben (es findet sich jeweils die Bezeichnung "Kanalbau Nachname GmbH", Geschäftsführer: Vorname Nachname). Ich gehe mittlerweile davon aus, dass eine GmbH dieses Namens nie existiert hat.
Was nun? Mangels Anspruchsinhaber kann eine Löschungsbewilligung nicht beigebracht und der gesicherte Anspruch auch nicht erfüllt werden. Reicht eine Bescheinigung des Handelsregisters, dass es die Gesellschaft nie gab, aus (ich habe da wegen KG, 26.08.1997, 1 W 2905/97 so meine Zweifel) ?