Hey,
ich habe eine Akte übernommen, die ich schon recht lange vor mir hinschiebe.
Im Zivilverfahren ist ein geladener Zeuge nicht erschienen. Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € wurde festgesetzt durch den Richter. Ersatzweise soll für je 50,00 € ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden.
Zeuge hat das Ordnungsgeld nicht gezahlt, hat die Vermögensauskunft nicht abgegeben etc.
Richter meint nun, dass die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden soll. Ich bin der Meinung, dass die Ersatzfreiheitsstrafe gar nicht erst hätte angeordnet werden dürfen, da einfach die Voraussetzungen nicht vorliegen. Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Zivilverfahren und eine Geldstrafe kann / wurde auch nicht festgelegt.
Falls jemand so einen Fall schon mal hatte / Gedanken dazu hat, würde ich mich freuen Eure Antworten zu lesen.