Hallo zusammen,
Ich habe einen Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge. Im Grundbuch sind (die Ehegatten) A und B in BGB-Gesellschaft als Eigentümer eingetragen. B ist nun verstorben. Einen Gesellschaftsvertrag gibt es nicht. Demnach ist die Gesellschaft ja gemäß 727 BGB aufgelöst. Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters ist sein Sohn, der nun die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge beantragt. In der Kommentierung zum 1922 BGB (Münchner Kommentar zum BGB, Rn. 119-121) habe ich folgendes gefunden: die aufgelöste Gesellschaft besteht zunächst als Liquidationsgesellschaft fort, deren Mitglied der Erbe des verstorbenen Gesellschafters mit dem Erbfall wird. Der Erbe kann im Wege der Grundbuchberichtigung als Gesellschafter eingetragen werden = wie könnte dann hier die Eintragung in Abt. I lauten? A und Erbe in beendeter nicht auseinandergesetzter BGB-Gesellschaft? Habe ich so zumindest noch nirgendwo gesehen…
Im Schöner/Stöber Rn. 4273-4277 lautet es: liegt ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vor (mein Fall) kann das Grundbuchamt eidesstattliche Versicherungen der verbliebenen Gesellschafter und der Erben verlangen. Allein den Erbnachweis vorzulegen, reicht nicht aus. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Berichtigungsbewilligung alle verbliebenen Gesellschafter und der Erben des ausgeschiedenen Gesellschafters -> die Beteiligten möchten jedoch dass die Gesellschaft aufgelöst bleibt.
Meine Idee wäre jetzt dass die Beteiligten, also A als verbleibende Gesellschafterin und der Erbe gemeinsam (sozusagen als Gesellschafter der Liquidationsgesellschaft) zum Notar gehen und sich auseinandersetzen… was meint ihr?